So wird meine Behandlung abgerechnet

Gebühren und Abrechung in der Naturheilpraxis am Sachsentor 13, Miriam Reinhard

Beim ersten Termin in meiner Praxis erfolgt stets ein ausführliches Anamnesegespräch, um Sie umfassend kennenzulernen. Mich interessieren hierbei viele Punkte Ihres bisherigen Lebens und nicht nur Ihre reine "Krankengeschichte". Neben der Aufnahme des Status-Quo besprechen wir, aus welchem Anlass Sie zu mir gekommen sind und welche Behandlungsziele Sie haben.

 

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Als Anhaltspunkt können Sie mit Kosten von ca. 95-100 Euro bei einer Behandlung von 45-60 min. rechnen.

 

Bei einer umfassenden osteopathischen Ausbildung und Qualifikation übernehmen mittlerweile viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung – u.a. TK, HEK und zahlreiche BKKs. Eine gute Übersicht finden Sie im Osteokompass. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach den Details für eine etwaige Kostenerstattung. Andere heilpraktische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen überwiegend noch nicht erstattet.

 

Private Krankenversicherungen, private Krankenzusatzversicherungen oder die Beihilfe bei Beamten übernehmen die Behandlungskosten meiner Heilpraktikerbehandlung entsprechend des mit der Versicherung vereinbarten Tarifs. Bitte erkundigen Sie sich ggf. im Vorwege eines Termins bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Sollte die Abrechung der Behandlung ausnahmsweise nur teilweise oder gar nicht erstattet werden, wird trotzdem der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

 

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

 

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Terminabsage oder -verschiebung bis 24 Stunden vorher. Da ich mir die Zeit für Sie freihalte, behalte ich mir vor ansonsten die 50% der voraussichtlichen Behandlungskosten in Rechnung stellen.

 

Sprechen Sie mich gerne an. Wir können im Vorfeld der Behandlung über die ungefähr entstehenden Kosten gerne reden.